Neues aus der Gesundheitspolitik
16.01.2024
Zum Jahresabschluss stellten National- und Ständerat wichtige Weichen in der Gesundheitspolitik. Nach 14 Jahren nahm EFAS, die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen, in der Schlussabstimmung des Parlaments die letzte Hürde – unter Einbezug der Pflege in der Regelung. Dafür setzte sich eine breite Allianz der Gesundheitsbranche ein.
Nach Ablauf der Referendumsfrist würde EFAS im Akutbereich 2028 in Kraft treten – die Pflegeleistungen werden vier Jahre später integriert. Bis dahin bleibt noch einiges zu tun: Die grösste Herausforderung dürfte das Ausarbeiten eines neuen Tarifs für Pflegeleistungen sein.
EFAS ist eine der umfassendsten und bedeutendsten Reformen des Schweizer Gesundheitssystems seit der Einführung des KVG. Die Vorlage befindet sich seit 14 Jahren im Parlament und geht in der Herbstsession 2023 im Nationalrat vier Jahre nach seiner Erstberatung in die Differenzbereinigung. Der Ständerat hat in der Wintersession 2022 die Integration der Pflegeleistungen vier Jahre nach Inkrafttreten von EFAS beschlossen. Nun zeichnet sich ab, dass sich auch der Nationalrat für deren Einbezug ausspricht, will diese jedoch flexibel und unter klaren Bedingungen integrieren.
Die EFAS-Allianz unterstützt diesen Entscheid. Wichtigste Bedingung ist, dass die notwendige Transparenz über die OKP-pflichtigen Kosten und damit einhergehend eine eindeutige Abgrenzung der Pflege- von den Betreuungsleistungen gegeben sein muss. Damit wird die Grundlage zur Berechnung der Auswirkungen des Einbezugs der Pflege auf die Prämien geschaffen.
EFAS behebt bestehende Fehlanreize in der akuten Gesundheitsversorgung und führt zu mehr Effizienz, einer sinnvollen Verlagerung von stationär zu ambulant sowie zur Förderung der integrierten Versorgung. Ziel ist es, eine mehrheitsfähige Lösung zu verabschieden und so die Reform zuerst im Akutbereich zeitnah umzusetzen.